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Mietvertrag

Werkzeug-Mietvertrag zwischen Anbieter und Nutzer (Anbieter und Nutzer jeweils „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) Präambel Anbieter und Nutzer sind auf der Plattform borgmaschine.de (nachfolgend: Plattform) als Mitglieder registriert. Die Plattform ermöglicht das Mieten/Vermieten von Werkzeugen und Maschinen (z.B. Schrauben-dreher, Hammer, Akkuschrauber, Bohrmaschine usw., zusammen nachfolgend „Werkzeug(e)“) zwischen Anbieter und Nutzer. Mit der Registrierung haben der Anbieter und der Nutzer der Geltung der Nutzungsbedingungen für Nutzer und Anbieter samt dieser Anlage 1 zugestimmt. Der Anbieter hat ein oder mehrere Werkzeug(e) zur Miete auf der Plattform mittels Inserat eingestellt. Das Inserat enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Werkzeugs (insb. Werkzeugtyp, Angabe der Marke, des Modells, des Zubehörs etc.), den Mietpreis und – soweit erforderlich – sämtliche sonstige zur Nutzung erforderliche Angaben (z.B. Vorhandensein technischer Voraussetzungen für die Nutzung des Werkzeugs). Der Nutzer hat – basierend auf dem Inserat – ein oder mehrerer Werkzeug(e) vom Anbieter zur Miete angefragt (nachfolgend „Buchung“); der Anbieter hat die Buchung einschl. des dort angefragten Mietzeitraums und den Konditionen für die Abholung und Rückgabe des Werkzeugs bestätigt („Vertragsabschluss“). Mit Bestätigung der Buchung durch den Anbieter schließen die Parteien einen Vertrag über die Überlassung des/der gebuchten Werkzeug(e) gemäß der Beschreibung des Inserats einschl. etwaigen im Inserat angegebenen Zubehörs (nachfolgend zusammen „Mietgegenstand“) zu den nachfolgenden Bestimmungen wie folgt („Mietvertrag)“: Vertragsgegenstand, Mietdauer, Änderung der Mietdauer, Kündigung Der Anbieter überlässt dem Nutzer den Mietgegenstand für den bei Buchung angefragten und durch den Anbieter bestätigten Zeitraum (nachfolgend: „Mietdauer“). Der Mietgegenstand verfügt über die im Inserat angegebenen Merkmale und Ausstattung. Der Nutzer kann die Mietdauer über die Plattform verlängern, sofern der Mietgegenstand verfügbar ist. Im Fall der Verlängerung erhöht sich die Miete um den verlängerten Zeitraum entsprechend. Im Fall der erfolgreichen Verlängerung erhalten bei Parteien eine Bestätigung über die neue Mietdauer und die zu zahlende Miete. Eine Verkürzung der Mietdauer sowie eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags sind nicht möglich. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung hat in Schriftform oder in Textform unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes, Gefahrübergang Die Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen und bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen. Übergabe des Mietgegenstandes Der Mietgegenstand wird an der bei Vertragsschluss angegebenen Adresse (nachfolgend: „Übergabeort“) übergeben. Haben die Parteien die Übergabe des Mietgegenstandes vom Anbieter an den Nutzer vereinbart, haben die Parteien jeweils sicherzustellen (insb. durch Anwesenheit am Übergabeort), dass die Übergabe des Mietgegenstandes in dem vereinbarten Zeitfenster erfolgen kann. Erfolgt die Übergabe auf Seiten einer Partei oder für beide Parteien durch einen Dritten (z.B. durch eine andere im Haushalt lebende Person, nachfolgend „Dritter“), hat die Partei jeweils sicherzustellen, dass die Übergabe am Übergabeort gemäß den Bestimmungen dieser Ziff. 2 (insb. unter Erstellung des Übergabeprotokolls) erfolgen kann. Haben die Parteien eine Lieferoption für den Mietgegenstand vereinbart, gilt Ziff. 2.2.6. Bei der Übergabe des Mietgegenstandes werden die Vollständigkeit und der Zustand des Mietgegenstandes protokolliert (nachfolgend: „Übergabeprotokoll“); etwaige Abweichungen und Anmerkungen sind im Kommentarfeld im Übergabeprotokoll zu vermerken. Das Übergabeprotokoll wird Bestandteil dieses Mietvertrags. Das Übergabeprotokoll erfolgt durch [Ausfüllen der von der Plattform hierfür bereitgestellten Eingabemaske. Im Rahmen der Protokollierung hat der Nutzer (bzw. der von ihm zur Rücknahme beauftrage Dritte) den Mietgegenstand auf Vollständigkeit und Zustand, einschließlich der (elektrischen) Funktionalität (z.B. durch Anschließen des Werkzeugs an den Strom) zu prüfen. Mit Übergabe des Mietgegenstandes und Erstellung des Übergabeprotokolls geht die Gefahr für die Verschlechterung oder den Untergang des Mietgegenstandes auf den Nutzer bzw. des von ihm eingesetzten Dritten über. Haben die Parteien für die Übergabe eine Lieferoption für den Mietgegenstand durch einen Kurierdienst vereinbart (vgl. Ziff. 6 der Nutzungsbedingungen für Nutzer und Ziff. 6 der Nutzungsbedingungen für Anbieter, erfolgt die Übergabe des Mietgegenstandes vom Anbieter an den Kurierdienst. Die Prüfung des Mietgegenstandes gem. Ziff. 2.2.5 erfolgt in diesem Fall durch den Kurierdienst; das Übergabeprotokoll wird von dem Anbieter und Kurierdienst erstellt. Bei Übergabe an einen Kurierdienst geht die Gefahr für die Verschlechterung oder den Untergang des Mietgegenstandes mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Kurierdienst auf den Nutzer über. Rückgabe des Mietgegenstandes Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt am Übergabeort. Der Nutzer (bzw. der von ihm zur Rückgabe beauftrage Dritte) hat den Mietgegenstand in dem im Übergabeprotokoll dokumentierten Zustand und Umfang zurückzugeben. Die Vollständigkeit und der Zustand des Mietgegenstandes sind bei Rückgabe zu protokollieren (nachfolgend: „Rückgabeprotokoll“); etwaige Abweichungen und Anmerkungen sind im Kommentarfeld im Rückgabeprotokoll zu vermerken. Das Rückgabeprotokoll wird Bestandteil dieses Mietvertrags. Das Rückgabeprotokoll erfolgt durch Ausfüllen der von der Plattform hierfür bereitgestellten Eingabemaske . Im Rahmen der Protokollierung hat der Anbieter (bzw. der von ihm zur Rücknahme beauftrage Dritte) den Mietgegenstand auf Vollständigkeit und Zustand, einschließlich der (elektrischen) Funktionalität (z.B. durch Anschließen des Werkzeugs an den Strom) zu prüfen. Mit Rückgabe des Mietgegenstandes und Erstellung des Rückgabeprotokolls geht die Gefahr für die Verschlechterung oder den Untergang des Mietgegenstandes wieder auf den Anbieter über. Haben die Parteien für die Rückgabe eine Lieferoption für den Mietgegenstand durch einen Kurierdienst vereinbart (vgl. Ziff. 6 der Nutzungsbedingungen für Nutzer und Ziff. 6 der Nutzungsbedingungen für Anbieter, erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes vom Kurierdienst an den Anbieter. Das Rückgabeprotokoll gem. Ziff. 2.3.1 wird in diesem Fall von dem Anbieter und dem Kurierdienst erstellt. In diesem Fall geht die Gefahr für die Verschlechterung oder den Untergang des Mietgegenstandes mit Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Kurierdienst wieder auf den Anbieter über. Gibt der Nutzer den Mietgegenstand verspätet zurück, werden dem Nutzer zusätzlich zur Miete folgende Gebühren berechnet: Darüber hinaus hat der Anbieter das Recht, den Nutzer in Übereinstimmung mit geltendem Recht zur Rückgabe des Werkzeugs aufzufordern, einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatz und Mehrkosten, die dem Anbieter durch die verspätete Rückgabe entstehen (z.B. entgangene Mieteinnahme durch fehlende Möglichkeit der Vermietung und Übergabe des Mietgegenstandes an einen anderen Nutzer). Nutzung des Mietgegenstandes, Pflichten des Nutzers während der Mietdauer Der Nutzer darf den Mietgegenstand nur in Deutschland verwenden. Der Nutzer wird den Mietgegenstand sachgerecht und bestimmungsgemäß verwenden. Vor Gebrauch hat sich der Nutzer mit dem Mietgegenstand, dessen Funktionalität und Nutzung vertraut zu machen (z.B. durch Lesen der Betriebsanweisung oder Abruf der Betriebsanweisung im Internet) und etwaige Sicherheitshinweise zu beachten. Der Nutzer hat den Mietgegenstand mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und – soweit erforderlich auf eigene Kosten – in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu halten (insb. Reinigung nach Gebrauchsende). Der Nutzer darf den Mietgegenstand nicht verändern. Der Nutzer wird den Anbieter über auftretende Probleme während der Mietdauer (z.B. Fehlermeldungen, Einschränkungen der Funktionalität etc.) unverzüglich über die bei Vertragsschluss an den Nutzer übermittelten Kontaktdaten des Anbieters informieren. Dies gilt auch im Falle einer Verschlechterung (d.h. bei Auftreten von Mängeln) oder des Untergangs des Mietgegenstandes. Der Nutzer ist nicht zur Untervermietung oder sonstige (dauerhafte) Überlassung an andere Personen berechtigt. Hiervon ausgenommen ist der Gebrauch des Mietgegenstandes durch eine vom Nutzer eingewiesene Person (nachfolgend: „Eingewiesene Person“). Der Gebrauch des Mietgegenstandes durch einen Dritten entbindet den Nutzer nicht von seinen Pflichten dieses Mietvertrags. Insbesondere bleibt der Nutzer allein gegenüber dem Anbieter verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass – abgesehen von ihm selbst – nur Eingewiesene Personen den Mietgegenstand gemäß den Bestimmungen der vorstehenden Ziffern nutzen und bedienen. Der Nutzer hat den Gebrauch des Mietgegenstandes durch eine Eingewiesene Personen angemessen zu überwachen. Miete Die Miete für den Mietgegenstand bestimmt sich nach den bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen. Die Abwicklung der Zahlung bestimmt sich nach Ziff. 7.2 der Nutzungsbedingungen für Anbieter bzw. Ziff. 5.3 der Nutzungsbedingungen für Nutzer. Schlussbestimmungen Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen dieses Mietvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform und Zustimmung durch beide Parteien. Auf dieses Formerfordernis kann nur in Textform Form verzichtet werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.

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